Die 1-geschossige Tiefgarage in monolithischer WU-Stahlbetonbauweise mit einer Nutzfläche von ca. 3.100 m² wurde 1993 gebaut. Die TG ist durch mehrere Bauwerksfugen in Abschnitte mit und ohne Überbauung unterteilt. Die Bodenplatte ist als Flachgründung mit voutenförmig ausgebildeten Streifenfundamenten unterhalb der Stützen ausgebildet. Die Tiefgarage war ohne ein planmäßiges Gefälle ausgeführt worden und wies lediglich zwei Punktabläufe auf.
Die Notwendigkeit für die Instandsetzung lag in der teils begonnenen und lokal fortgeschrittenen Bewehrungskorrosion. Dies betraf weite Teile der Bodenplatte als auch der Stützen- und Wandsockel. Im Zuge der Begutachtung wurden zwei Varianten ausgearbeitet: bedarfsgerechter Betonersatz + rissüberbrückende Beschichtung oder Kathodischer Korrosionsschutz (KKS). Trotz der erheblich geringeren Kosten des KKS sowohl hinsichtlich der Baukosten als auch in puncto Restrisiken entschied sich die WEG gegen KKS und für eine Lösung mittels bedarfsgerechtem Betonersatz. Bereiche mit Bedarf für Betonersatz wurden entsprechend der Untersuchungen und unter Anwendung eines eigenen vollprobabilistischen Modells zur Prognose des Flächenanteils mit Korrosion auf Flächen ohne Betonersatz festgelegt.
Die weiteren Erkundungen ergaben, dass die TG von jeher unzureichend gegen den sehr viel höheren Wasserdruck ausgesteift war, als das die ehemalige Statik eingeplant hatte. Da die Bodenplatte durch den Betonersatz im Pilgerschritt geschwächt wurde, mussten zunächst dauerhaft weitere Aussteifungen eingebaut werden. Hierzu wurden in einzelnen Stützenachsen Balken entlang der Decke eingebaut, die aber die Nutzung nicht negativ beeinträchtigen durften. Zudem wurden die Fugen zwischen der Tiefgaragendecke in der Fahrspur und den Unterzügen in Pressfugen umgebaut.
Bei der Bodenplatte wurde ein bedarfsgerechter Betonersatz bis in eine Tiefe von rd. 10 cm bzw. 2 cm hinter die obere Bewehrungslage durchgeführt werden. Bewehrungszulagen wurden zur Kompensation von zu großen Abrostungen vorgesehen. Um einen künftigen Tausalzeintrag zu unterbinden sowie zur optischen Gestaltung erhielt die Bodenplatte eine rissüberbrückende Beschichtung. Die Sockel wurden bedarfsgerecht im Regelfall bis h = 30 cm, teilweise aber auch bis zu 1,0 m hoch klassisch saniert. Im Zuge der Instandsetzung wurden zudem alle Gitterboxen erneuert. Der unter der Rampe schwer zugängliche Hohlraum wurde letztlich doch mittels KKS geschützt, da ein Betonersatz hier nicht umsetzbar war.
Die Maßnahme erfolgte in zwei aufeinander folgenden Bauabschnitten, um so die Hälfte zeitgleich nutzen zu können. Dies erforderte einen sehr hohen logistischen Aufwand.
Für weitere Fragen zum Projekt steht Ihnen gerne Herr Dr. Sascha Lay zur Verfügung.