Engelberg-Basistunnel A8/ A81, Risse Tunnelinnenschale

Bohrloch

Hier wurde langer Bohrkern bis zur Außenabdichtung entnommen.

Bohrkerne

Gefüge

Gefügerisse durch Überlastung der Druckzone aus unplanmäßigem Biegedruck

Gefüge

Gefügeschaden in Nähe der undichten Abdichtung durch Sulfatangriff

Aufgabenstellung

  • Risse Tunnelinnenschale
  • zu tiefe Bewehrungslage

Projektbegleiter

  • Auftraggeber: Regierungspräsidium Stuttgart

Projektbeschreibung

Der Engelbergbasis-Tunnel wurde ehemals unter erschwerten geologischen Bedingungen gebaut. So liegt der Tunnel bereichsweise in bzw. unter Anhydrit-Formationen, die bei Wasserzutritt zu Spannungen bzw. Verformungen des Gebirges bzw. des darin verlaufen­den Tunnels führen können. Hierfür wurden besondere Maßnahmen getroffen, z.B. elastische Bettung unter der Sohle („Knautschzone“). Im Engelbergbasis-Tunnel traten in der Vergangenheit Risse auf, insbesondere Schalenrisse. Diese Risse traten in einem Tunnelabschnitt auf, der durch eine Anhydritzone im Gebirge verläuft. Im Zuge von Installationen zur Messung der Tunnelverformungen wurden in dieser Anhydritzone mit außen sichtbaren Rissen Bohrkerne durch die gesamte Tunnelinnenschale bis hinter die Außenabdichtung gezogen. Diese Bohrkerne galt es hier zu begutachten. Es konnte von uns gezeigt werden, dass keine Gefügeschäden durch Verschiebungen der Bewehrungs­körbe vorlagen und dass keine Auswirkungen auf den E-Modul bzw. den Verbund zur Bewehrung zu erwarten sind. Wir konnten darlegen, dass die Ursache für die festgestellten Schalenrisse vermutlich in einer statischen Überbeanspruchung der Druckzone durch unplanmäßige Verformungen der Tunnelinnenschale liegt.

Ferner hatte der Bauherr festgestellt, dass die innere Bewehrung zu tief gegenüber den Planvorgaben zu liegen kommt. Die ARGE Engelberg vertrat die Auffassung, dass die festgestellten Abweichungen (Defizite) durch eine tatsächlich höhere als die geplante Betondruckfestigkeit kompensiert werden würden (Aufrechnung von Druckfestigkeit und innerem Hebelarm). Es wurde ein gerichtliches Beweisverfahren eingeleitet, um dies zu prüfen. Dabei wurde u.a. die Betongüte des Betons durch die Gerichtsgutachter überprüft. Wir bewerteten hierbei für den Bauherrn als Parteigutachter das Prüfkonzept der Gerichtsgutachter.

Prüfmethoden

  • visuelle Inspektion
  • Ultraschall
  • Carbonatisierung (als Einflussgröße auf Rückprallprüfungen anderer Gutachter)

Besonderheiten

  • Komplexität der Aufgabenstellung

Ansprechpartner

Für weitere Fragen zum Projekt steht Ihnen gerne Herr Dr. Sascha Lay zur Verfügung.