Diese weichenstellende Phase wird üblicherweise bereits weitgehend durch unsere Gutachten und Beratung abgedeckt. Offener Klärungsbedarf zu z.B. Randbedingungen, die im Zuge der Begutachtung noch nicht abschließend mit Ihnen als Bauherr oder anderen meist noch zu bestimmenden Projektverantwortlichen geklärt werden konnten, übernehmen wir in dieser Phase meist auf Aufwandsbasis. Das kann die Abstimmung mit Ihnen als Bauherr (z.B. über sinnvolle Bauabschnitte), mit anderen Fachgutachtern (z.B. Brandschutz) oder Fachplanern (z.B. Statik, TGA) sein.
Gerne >überwachen wir auch Ihre Instandsetzung.